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Mega-Akten-Stau: Re­gie­rung ver­don­nert VfGH zu 7×24-Stun­den-Schicht­be­trieb

Bild-Quelle: Bundesministerium für FinanzenPressekonferenz am 14.03.2020, CC BY 2.0, Link

Die Mühlen der österreichischen Justiz mahlen bekanntlich langsam. Besonders gemächlich geht es dabei der Verfassungsgerichtshof an, der es gerade einmal vier Mal im Jahr der Mühe wert findet, zusammen zu kommen und Urteile zu fällen.

Geht es nach der Regierung, ist es mit dieser Bummelei allerdings schon bald vorbei: Am VfGH soll schon in Kürze rund um die Uhr gehackelt werden, damit der Mega-Akten-Stau, der sich in den vergangenen Monaten durch diverse Regierungsbeschlüsse beim Verfassungsgerichtshof angehäuft hat, zügig abgearbeitet werden könne.

Bundeskanzler Sebastian Kurz – in der Vergangenheit eigentlich stets gut auf die Justiz zu sprechen – ließ im Zuge einer Pressekonferenz heute Vormittag im Palais Liechtenstein seinem Ärger über das ‘Schneckentempo’ am VfGH freien Lauf: “Ob Kassenfusion, Ausgangsbeschränkungen oder Maskenpflicht – in 9 von 10 Fällen ist es mittlerweile Usus, dass der VfGH im Nachhinein unsere Gesetzesänderungen wieder aufhebt. Das alleine ist natürlich schon zu hinterfragen. Aber dass wir dann auf diese Urteile jedes Mal auch noch mehrere Monate warten müssen, ist untragbar! So kann eine Regierung nicht ordentlich arbeiten!”

Vizekanzler Werner Kogler zeigte sich zuversichtlich, dass der 24-Stunden-Schichtbetrieb am Verfassungsgerichtshof, der noch diesen Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll, auf keinen nennenswerten Widerstand seitens der Beamtenschaft stoßen werde: “Wir versorgen den Gerichtshof ja praktisch rund um die Uhr und verlässlich mit neuen Aufträgen. Und die Hand, die einen füttert, beißt man bekanntlich nicht!”

Dass am VfGH schon bald der 7×24-Stunden-Arbeitstag eingeführt wird, dürfte zumindest anfangs ganz im eigenen Interesse der dort tätigen Mitarbeiter liegen: Die Praktiken sowie die Geschäftsordnung des VfGH sind nämlich im Verfassungsgerichtshofgesetz geregelt. Es wird daher aller Voraussicht nach zu prüfen sein, ob die von der Regierung verordnete Anpassung der bisherigen Arbeitsweise auch tatsächlich verfassungskonform ist.

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