Reisewarnung wegen Verhüllungs­verbots: Ski­gebiete schlagen Alarm

Bild-Quellen: Pixabay; Bildbearbeitung mit GIMP

Die Meldung hat im hiemischen Tourismus eingeschlagen wie eine Bombe: Der Oman warnt ab sofort vor Reisen nach Österreich auf Grund des Burka-Verbotes ab dem 1. Oktober. Diese Nachricht lässt bei den Wintersportregionen die Alarmglocken schrillen, kommt sie doch so kurz vor dem Start der neuen Skisaison zum denkbar ungünstigsten Moment. Sollten weitere Länder dem Vobild des Oman folgen, könnte dies für so manches heimische Skigebiet das Aus bedeuten.


Nachdem sich hierzulande immer weniger Menschen das mittlerweile zum Luxus-Sport mutierte Skifahren leisten können, sind die Skiregionen zunehmend auf zahlungskräftige Touristen aus dem Ausland angewiesen. Dazu der Sprecher der Tourismussparte in der Wirtschaftskammer, Hermann Pfalzner: “Zwar kommen nach wie vor unsere Nachbarn aus Deutschland zum Skilauf nach Österreich, doch in den Skihütten und beim Après-Ski wird das Geschäft vorwiegend mit trinkfesteren Gästen aus dem arabischen Raum gemacht. Fällt diese Klientel weg, sehe ich schwarz für unseren Wintertourismus!”

Die FPÖ Tirol wirft der Regierung vor, mit dem ab Oktober geltenden Verhüllungsverbot ein Husch-Pfusch-Gesetz auf den Weg gebracht zu haben, das dem heimischen Tourismus auf den Kopf fallen werde. Sie schlägt vor, das Gesetz dahingehend anzupassen, dass das Verhüllungsverbot nur für Inländer gelten solle. Die NEOS hingegen wollen die Ausnahme vom Burka-Verbot an die Gästekarte koppeln: Diese solle einen sogenannten ‘Verhüllungs-Joker’ enthalten, der den Gästen neben den üblichen Vergünstigungen im Hallenbad oder beim Skiverleih auch das Tragen von Niqab & Co. gestatten soll.

Die Reisewarnung des Oman kam für das Außenministerium wie aus heiterem Himmel. Man habe aber rasch reagiert und kümmere sich bereits um eine Entschärfung, so der Sprecher von Außenminister Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann: “Wir bemühen uns gerade darum, dass unsere Kollegen im Oman in ihre Reisewarnung für Österreich den nicht unwesentlichen Hinweis aufnehmen, dass an Faschingsdienstagen eine Ausnahme vom Verhüllungsverbot besteht. Zumindest an diesem Tag gibt es somit keinen Grund, auf den wohlverdienten Skiurlaub in Österreich verzichten zu müssen!”

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