Unerwartet Arsch auf­ge­ris­sen: Durch­ge­ses­se­ner Bü­ro­stuhl wird Be­am­ten zum Ver­häng­nis

Dramatische Szenen spielten sich im Landhaus St. Pölten ab
Bild-Quellen: Eigenes Werk, CC BY 3.0, Link & me. Ernstl – Self-photographed, CC BY-SA 2.5, Link; Bildbearbeitung mit GIMP

Dramatische Szenen spielten sich heute Vormittag im Landhaus St. Pölten ab: Beim Bürostuhl eines 42-jährigen Landesbeamten hatte sich eine Sprungfeder durch die Bepolsterung gebohrt und dem Mann dabei den Arsch aufgerissen. Der Schwerstverletzte musste vom Notarzt reanimiert und mit der Rettung in die Notfallambulanz des Unfallkrankenhauses St. Pölten gebracht werden.


Bürokollege E. Stegbuchner schildert, wie es zu dem Horror-Unfall gekommen war: “Mein Kollege war erst unlängst auf Urlaub gewesen und gerade dabei, seine rund 3000 Urlaubsfotos am PC auszusortieren, da gab es plötzlich diesen Knall. Ich dachte zuerst, der stamme von diesem Ego-Shooter, den ich auf meinem Computer zwischen den Pausen spiele.”

Doch dann sei sein Kollege plötzlich mit dieser Wahnsinns-Fleischwunde am Hintern auf dem Boden gelegen, so Stegbuchner, und sei kurz darauf in Ohnmacht gefallen. Wie sich bei einer sofort eingeleiteten Untersuchung des Arbeitsinspektorats herausstellte, hatte sich bei dem bereits ein wenig durchgesessenen Bürostuhl des Beamten eine Sprungfeder mit voller Wucht durch die Sitzfläche gebohrt. Dabei habe sich der Beamte völlig unerwartet den Arsch aufgerissen!

Laut Auskunft des Unfallkrankenhauses seien die Verletzungen des Landesbeamten zwar weniger schlimm als befürchtet, auf Grund der schweren Traumatisierung dürfte der Mann allerdings drei bis vier Monate arbeitunsfähig sein.

Um zu vermeiden, dass sich weitere Mitarbeiter im Landhaus St. Pölten künftig den Arsch aufreißen, hat der Betriebsrat eine zumindest zweiwöchige Arbeitssperre erwirkt, in der die Tauglichkeit sämtlicher Bürostühle für die außerordentlichen Belastungen eines Beamtenhalbtags überprüft werden müsse. Beim Land Niederösterreich versichert man, dass sich trotz dieser Zwangspause die Dauer von Bescheiden nur minimal erhöhen werde.

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