EuGH-Urteil: Kirchliche Trauungen unterliegen 14-tägigem Rücktrittsrecht

Bild-Quelle: Pixabay

Schwerer Rückschlag für Rom und die katholische Kirche: Eine Frau, die 10 Tage nach ihrer kirchlichen Trauung von diesem Ehebund zurücktreten wollte, stieß mit ihrem Ansinnen bei sämtlichen Glaubensvertretern auf taube Ohren. Auch bei weltlichen Gerichten blitzte die Frau mit ihrem Anliegen ab, so dass sie sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wandte. Von den obersten Gesetzeshütern in Luxemburg wurde der Frau schließlich Recht gegeben: Der EuGH begründete sein Urteil damit, dass es sich bei dem Eheschluss um einen sogenannten Fernabsatzvertrag handle, bei dem ein Rücktrittsrecht innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist zustehe.


Koen Lenaerts, Präsident des EuGH, erklärt, worum es sich bei einem Fernabsatzvertrag handelt: “Dies ist ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossen wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien und im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Dienstleistungssystems geschlossen wird.”

Im Falle einer kirchlichen Eheschließung nimmt Gott die Rolle des Unternehmers ein, während das Brautpaar die Verbraucher repräsentiert. Die katholische Kirche fungiert als Dienstleistungssystem, in dem der Priester die Rolle des Vermittlers zwischen den beiden Vertragsparteien einnimmt. EuGH-Präsident Lenaerts: “Da Gott bei der Trauung nicht körperlich anwesend ist und die bei der Zeremonie verwendeten Gebete gewissermaßen als Fernkommunikation interpretiert werden können, sind somit die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag zur Gänze erfüllt.”

Und Verträge dieser Art sehen nun einmal ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vor. Die Kirche könne sich auch nicht auf den Allmächtigen berufen, denn vor dem Gesetz sind – Gott sei Dank – alle gleich. Da die Klägerin ihr Rücktrittsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeübt habe, sei die Kirche jedenfalls dazu verpflichtet, den damals geschlossenen Vertrag rückgängig zu machen.

Und Koen Lenaerts fügt dem Urteilsspruch des EuGH noch eine Empfehlung für die Kirche hinzu: “Ein Blick auf die Scheidungszahlen zeigt, dass die Kirche gut daran täte, die gesetzliche Mindestrücktrittsfrist von 14 Tagen ordentlich zu verlängern. Denn letztlich ist es ja für Gott selbst auch ein wenig peinlich, wie häufig der ‘Bund fürs Leben’ heutzutage bereits zum ‘Bund für einen Lebensabschnitt’ verkommen sei.”

Paare, die sich bisher nicht trauten, können auf Grund dieses Urteils jedenfalls nun ganz risikolos vor den Altar treten. Einfach in den Flitterwochen die 14-Tagesfrist nicht aus den Augen verlieren!

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