Registrier­kassen­pflicht: Zeitungen von Sonn­tags­standln nur noch mit Kassen­beleg

Bild-Quellen: GryffindorOwn work, CC BY-SA 3.0, Link & Wikipedia; Bildbearbeitung mit GIMP

Große Hoffnungen auf Mehreinnahmen im Milliardenbereich hatte sich die vorangegangene SPÖ-ÖVP-Regierung durch die Einführung der Registrierkassenpflicht gemacht. Von den erwarteten 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2017 sei man laut Berechnungen des Finanzministerium allerdings meilenweit entfernt gewesen. Die Registrierkasse sei komplett hinter den Erwartungen geblieben, so ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger. Um den Ausfall bei den Einnahmen wettzumachen, hat Türkis-Blau angekündigt, ab 1.1.2019 die Registrierkassenpflicht auf die Entnahmebeutel von Sonntagszeitungen auszudehnen.


Finanzminister Hartwig Löger zu den diesbezüglichen Überlegungen: “Es kann ja nicht sein, dass in jeder noch so kleinen Kantine eine Registrierkasse stehen muss – und die großen Medienhäuser kommen mit ihren Zeitungen in den Sonntagsstandln völlig ungeschoren davon!” Bei österreichweit geschätzten 4 Millionen Lesern an Sonn-  und Feiertagen könne man nicht länger einfach ein Auge zudrücken, so Löger!

Wie die Registrierkassenpflicht bei den sogenannten ‘Stummen Verkäufern‘ technisch umgesetzt werden soll, wird in den betroffenen Verlagshäusern bereits eifrig debattiert. Eine mögliche Lösung wäre, dass Zeitungs-Kolporteure den Job übernehmen und vor Ort bei den Entnahmebeuteln die Rechnungen ausstellen. Eine zeitgemäßere und wahrscheinlich kostengünstigere Variante dürfte allerdings sein, die Münzbehälter um Belegdrucker und Thermopapier zu ergänzen. Diese drucken dann je nach Münzeinwurf einen entsprechenden Kassenbeleg aus.

Wichtig für sonntägliche Konsumenten von Krone, Kurier & Co.: “Solange Sie sich im Sichtfeld des Sonntagsstandls befinden, müssen Sie den ausgestellten Kassenzettel unbedingt aufbewahren, ansonst machen Sie sich strafbar nach dem Registrierkassenpflichtgesetz”, so der Finanzminister. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie den Münzeinwurf nur vorgetäuscht haben – ein Beleg muss sein, der Fiskus ist hier ganz streng und kennt diesbezüglich keine Ausnahme!

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