Wegen DSGVO: Öster­reich führt Bank­geheim­nis wieder ein

Bild-Quellen: Pixabay; Bildbearbeitung mit GIMP

Viele haben es schon immer vermutet: Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die EU eindeutig über das Ziel hinausgeschossen! Für Aufsehen sorgte hierzulande zuletzt die Meldung, dass Wiener Wohnen auf Grund dieser Verordnung die Namensschilder auf den Klingelbrettern von 220.000 Wohnungen durch anonymisierte Top-Nummern ersetzen muss. Weitere Hausverwaltungen und Vermieter dürften folgen. Doch mit dieser Konsequenz dürften die Initiatoren der DSGVO wahrscheinlich nicht gerechnet haben: Ausgerechnet aus Datenschutzgründen soll in Österreich nun das erst vor wenigen Jahren abgeschaffte Bankgeheimnis wieder eingeführt werden!


ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger begründet den Schritt mit der Pflicht der Geheimhaltung: “Wenn der Datenschutz, den die DSGVO für Privatpersonen vorsieht, nicht nur eine leer Worthülse sein soll, können wir das Recht auf Anonymität nicht auf die Namensschilder beim Hauseingang begrenzen, sondern dann betrifft dieses Recht natürlich alle Lebensbereiche – und umfasst daher klarerweise auch den Finanzsektor. Anhand der in der EU-Verordnung vorgesehenen Öffnungsklauseln für nationale Gesetzgeber werden wir in Österreich daher die Wiedereinführung des Bankgeheimnisses gemeinsam mit dem Koalitionspartner so rasch als möglich umsetzen!”

Einerseits herrscht bei den heimischen Banken natürlich Erleichterung: Mit dem österreichischen Bankgeheimnis war man hierzulande sowohl auf Banken- als auch auf Kunden-Seite viele Jahrzehnte lang gut gefahren. Andererseits ist der Ärger verständlicherweise groß, war es doch die EU selbst, die Österreich vor noch nicht all zu langer Zeit zur Aufhebung des Bankgeheimnisses regelrecht genötigt hatte! ‘Wir haben schon damals gesagt, dass uns der Datenschutz unserer Kunden wichtig ist. Rückblickend gesehen hätten wir uns den ganzen Zinnober aber so was von sparen können!’, meinte etwa Erste Bank Generaldirektor Andreas Treichl als Reaktion auf die Ankündigung des Finanzministers.

Alle Bankkunden, die seit Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Eröffnung eines Bankprodukts einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen mussten, können nun das in der DSGVO vorgesehene ‘Recht auf Vergessenwerden’ geltend machen und Sparbuch & Co. nachträglich wieder anonymisieren lassen. Die ARGE Daten empfiehlt Bankkunden sicherheitshalber, vom Bund Schadenersatz zu fordern. Um Sammelklagen vorzubeugen, hat das Finanzministerium allerdings angekündigt, das 2016 geschaffene ‘Zentrale Kontenregister’ so rasch als möglich offline zu nehmen. Aufatmen jedenfalls bei Omas (und ihren Angehörigen) – Sparbücher dürften schon alsbald DSGVO-konform und so wie früher wieder streng geheim sein!

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