Strafe für Ministerium: Hinweise auf Tempolimit und Maßeinheiten fehlen
|Erst kürzlich wurde eine Kärntner Nudelfabrik gestraft, weil sie auf ihren Verpackungen für Spaghetti & Co. den völlig unzureichenden Zubereitungshinweis ‘8-10’ und eine Sanduhr aufgedruckt hatte. Dieses Beispiel macht nun offenbar Schule: Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat dem Verkehrsministerium eine Strafverfügung übermittelt, in der die ‘höchst unzulänglichen 140er-Taferln’ auf der A1 beanstandet werden.
Eine nackte Zahl reiche definitv nicht aus, so die BH Melk in ihrer Begründung. Erstens, so die Behörde, fehle der dezidierte Hinweis, dass damit ein Tempolimit gemeint sei. Zweitens – das lerne jedes Schulkind spätestens im Physikunterricht – seien bei jeder Größe stets die entsprechenden Maßeinheiten mit anzugeben!
Der Melker Bezirkshauptmann Dr. Norbert Haselsteiner: “Sind das jetzt 140 Millimeter pro Minute? Meilen? Knoten? Wir können die Autofahrer ja nicht einfach raten lassen. Hallo, da muss das Verkehrsministerium schon ein bisserl konkreter sein!”
Und es sei nicht einmal klar, ob damit nur Autofahrer gemeint seien, so Haselsteiner: “Die Polizei hat vor kurzem einen LKW-Fahrer mit 140 km/h zwischen Melk und Oed geblitzt. Der hat die Bezahlung des Organstrafmandats einfach verweigert, indem er sich darauf berufen hat, dass die 140er-Taferln ohne entsprechenden Zusatzhinweis für alle Verkehrsteilnehmer gelten würden!”
623 Euro Strafe muss das Verkehrsministerium binnen der nächsten vier Wochen zahlen. Oder die unzulänglichen Verkehrsschilder umgehend entfernen. Laut Infrastrukturminister Norbert Hofer werde hausintern gerade berechnet, ob sich diese ungeplanten Mehrausgaben im Budget für 2019 noch unterbringen lassen.
Sollte allerdings die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land zu einer ähnlichen Beanstandung für die Schilder auf der 140er-Teststrecke zwischen Sattledt und Haid kommen, dürfte das Pilotprojekt wohl endgültig vor dem Aus stehen. Im Ministerium hofft man daher nun voll und ganz auf die Vorzüge des Föderalismus und vertraut darauf, dass in Oberösterreich die Vorschriften weniger streng ausgelegt werden als in Niederösterreich.