Wien macht ernst: Patriot-Raketen­ab­wehr zu Sil­ves­ter

Patriot-Raketenabwehr in Wien zu Silvester
Bild-Quellen: Pixabay & Darkone – Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, Link; Bildbearbeitung mit GIMP

Jahrelang hat man ein Auge zugedrückt, nun macht Wien ernst: Das österreichische Bundesheer wird die Bundeshauptstadt bei der rigorosen Durchsetzung des allgemeinen Feuerwerksverbots unterstützen! Am Silvestertag wird das ‘Fliegerabwehrbataillon 2’ am Stephans- und Rathausplatz mit zwei MIM-104 Patriot-Raketenabwehrsystemen stationiert sein. Zudem werden Soldaten der Heeres-Luftstreitkräft auf den sechs Wiener Flaktürmen positioniert, um dort auf alles das Feuer zu eröffnen, was nicht genehmigt ist.


Wiens Bürgermeister Michael Ludwig rechtfertigt die strengen Maßnahmen seiner Stadtregierung: “Nur weil die Leute beim Hofer, Penny & Co. Raketen und Böller kaufen können, heißt das noch lange nicht, dass man das Pyro-Zeugs hier in der Stadt auch tatsächlich zünden darf. In ganz Wien gibt es lediglich 5 genehmigte Feuerwerke, alles darüber hinaus ist schlicht illegal und wird heuer erstmals mit Hilfe des Bundesheeres kompromisslos und unmissverständlich sanktioniert!”

Luftstreitkräfte-Generalmajor Jakob Bodensteiner zu den Vorkehrungen seines Luftabwehr-Bataillons: “Wir gehen davon aus, dass wir mit unseren Mistral-Lenkwaffen auf den Flaktürmen rasch alles in den Griff bekommen. Die unterstützenden Bodentruppen sorgen dafür, dass vereinzelte Widerstandsnester zügig ausgeschaltet werden.”

Sollten sich ein paar besonders Lustige weder von den Flak-Geschützen noch von der Fußartillerie abhalten lassen, könne man notfalls mit dem Patriot-Raketenabwehrsystem richtig schweres Geschütz auffahren, so Generalmajor Bodensteiner: “Die MIM-104 sind das Beste, was es auf dem Markt in Sachen Flugabwehr gibt, damit holen wir alles vom Himmel, was dann noch illegal in die Luft geschossen wird!”

Wer dennoch nicht zur Gänze auf Funky Diamonds, Sky Busters & Co. verzichten möchte, dem könnte folgendes juristisches Schlupfloch zupasskommen: Das allgemeine Feuerwerksverbot gilt nur im Freien. Wie Sie das neue Jahr in ihren eigenen vier Wänden begrüßen, bleibt völlig Ihnen überlassen!

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