Heilmethode selber wählen: Neues Ärztegesetz bringt Abwechslung beim Hausarzt

Bild-Quellen: Аркадий ЗарубинEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link & Pixabay & Wikimedia Commons; Bildbearbeitung mit GIMP

Musste man bisher für die klassische Behandlung einer Mandelentzündung mittels Antibiotika zum Schulmediziner, für das Wegpendeln einer Erkältung zum Schamanen oder für das Hinausbeschwören eines Gallensteins zum Exorzisten, soll man sich diese alternativen Wege in Zukunft sparen können. Denn wenn es nach der Österreichischen Ärztekammer (ÖAK) und dem von der Regierung geplanten neuen Ärztegesetz geht, soll schon bald der Hausarzt zum echten ‘Wahlarzt’ werden, bei dem Patienten selbst entscheiden können, wie ihre Beschwerden am sinnvollsten kuriert werden sollen.


ÖAK-Präsident Thomas Szekeres begrüßt die von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein angedachte Gesetzesänderung: “Ich war schon immer gegen diese Trennung von Schul- und Alternativmedizin. Gemäß dem Motto ‘Der Kunde ist König’ wollen wir die Allgemein- in Komplettmediziner umfunktionieren, die je nach Wunsch unserer Patienten sowohl eine konventionelle als auch eine alternative Heilmethode feilbieten!”

Bei der Aufnahme in der Praxis des Hausarztes sollen die ‘mündigen Patienten’, wie Szekeres betont, künftig angeben können, welche Behandlungsform sie bevorzugen. Je nach Wahl erwartet den Patienten der praktische Arzt alsdann in gewohnter Form mit Arztkittel und Stethoskop, als Medizinmann inklusive Nasenring und Buschtrommel, mit Stola, Weihwasser und Rosenkranz, als Esoteriker mit Bauchladen voller Fläschchen und Zuckerperlen – oder bittet den Patienten für die gewünschte Lichtkur unter seine Schreibtischlampe.

Diese One-Stop-Medizin sei für den Patienten äußerst praktisch, so der Ärztekammerpräsident. Und sie gehöre – insbesondere die Behandlungsmethode des Handauflegens – eindeutig in die akademisch geschulten Hände der Ärzte!

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